- Prüfungsordnung für Therapiehunde-Teams
Allgemeiner
Teil
Allgemeine Kurzbezeichnungen:
THT Therapiehunde-Team
(Hund und Hundeführer*)
VK Verbandskörperschaft
PO Prüfungsordnung
PK Prüfungskommission
PL*) Prüfungsleiter
PH**) Prüfungshelfer
HF*) Hundeführer
HZ Hörzeichen
SZ Sichtzeichen
*) Die männliche
Form ist nicht geschlechtsspezifisch zu verstehen, sondern wird aus Gründen
der besseren Lesbarkeit auch im weiteren Text für beide Geschlechter verwendet.
**) Dies können
Personen mit Behinderungen, Kinder, aber auch ältere Personen usw. sein.
Gültigkeit
Diese PO tritt
am1.1.2009 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Bestimmungen und Ordnungen.
Diese Prüfungsordnung
gilt für alle VK des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV). Diese
Prüfungsordnung wird in der Verbandszeitschrift „Unsere Hunde“ und auf
der offiziellen homepage des ÖKVs veröffentlicht. Alle Prüfungsveranstaltungen
unterliegen diesen Vorschriften und Regeln.
Bei allen Prüfungen
müssen die Auflagen und Vorschriften des österreichischen Tierschutzgesetzes
eingehalten werden.
Allgemeines
Alle Prüfungsteilnehmer
haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Die Prüfungsordnung
ist für alle Teilnehmer bindend. Die Veranstaltung hat Öffentlichkeitscharakter.
Diese Prüfung
berechtigt nur zu THT - Einsätzen und ist nicht für Wettbewerbe geeignet.
Die Prüfung wird nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet und
muss im Leistungsheft eingetragen werden.
Nach bestandener
Prüfung kann das THT selbständig Besuche und Animationen in verschiedenen
Institutionen (Behinderteneinrichtungen, Seniorenheimen, Schulen, Kindergärten,
Pflegeheime, Therapiezentren usw.) durchführen. Therapien dürfen nur unter
Anleitung von Fachpersonal durchgeführt werden, außer der HF besitzt selbst
eine dementsprechende Fachausbildung. Ein THT kann als Cotherapeut einem
fachlich geschulten Personal zur Seite gestellt werden.
Der Hund steht
zu jeder Zeit in der Eigenverantwortung des HF.
Haftpflicht
Der Eigentümer
eines Therapiehundes haftet für alle Personen- und Sachschäden die sein
Therapiehund verursacht.
Diese Prüfung
schließt die Eigenverantwortung des THF auch während eines Einsatzes nicht
aus.
Für ausreichenden
Versicherungsschutz sind sowohl der Therapiehundeführer, als auch der
Eigentümer verantwortlich.
Spesenersatz
Die Spesen der
THT – PK entsprechen den allgemeinen Richterspesen des ÖKV und werden
von diesem festgelegt und in der Zeitschrift „Unsere Hunde“ verlautbart.
Die Spesenvergütung
für Seminare, Fortbildung usw. wird von jeder VK selbst festgelegt.
Prüfungssaison
Die Prüfungen
können das ganze Jahr hindurch durchgeführt werden, wenn die örtlichen
Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Ablauf gegeben sind.
Veranstaltungsgenehmigung
Der Veranstalter
einer THT – Prüfung muss die Veranstaltungsgenehmigung mindestens vier
(4) Wochen vor dem Prüfungstermin einreichen. Die Prüfungsveranstaltung
darf nicht durchgeführt werden, wenn die Veranstaltungsgenehmigung am
Tag der Prüfung nicht vorliegt.
Eine Prüfungsveranstaltung
wird nur als solche anerkannt, wenn mindestens vier (4) Teams daran teilnehmen.
Pro Prüfungstag
dürfen von einem Hundeführer maximal 2 Hunde zur Prüfung geführt werden.
Prüfungsorganisation/Prüfungsleiter
Der Veranstalter
setzt nach Rücksprache mit den THT- Richtern den Ort und den Termin der
Prüfung fest und bestimmt einen PL.
Dieser hat die
THT – Prüfung vorzubereiten und durchzuführen. Der PL ist den THT-Richtern
verantwortlich, dass alle Voraussetzungen für eine THT-Prüfung gegeben
sind und alle formellen Vorschriften eingehalten werden.
Der PL darf selbst
keinen Hund zu dieser Prüfung führen und muss während der gesamten Prüfung
der PK zur Verfügung stehen. Er ist auch verpflichtet, die Veranstaltungsgenehmigung
rechtzeitig einzuholen und diese und die erforderlichen Prüfungsunterlagen
vor Beginn der Prüfung den THT-Richtern vorzulegen.
Ihm obliegt weiters:
- Einholen des Terminschutzes
- Bereitstellung der schriftlicher Unterlagen, sowie der Bewertungsblätter
- Bereitstellung von Hilfspersonal
- Bereitstellung der benötigten Geräte wie Krücken, Rollstuhl etc.
- Bereitstellung eines Chip-Lesegeräts
- Bereitstellung der Urkunden
Der PL muss mindestens
drei (3) Tage vor der Prüfungsveranstaltung der THT- PK Ort, Beginn, Anfahrtsbeschreibung
und die Anzahl der zu prüfenden Hunde bekannt geben.
Zulassungsbestimmungen
An der Prüfung
zum THT dürfen alle Hunde ohne Rücksicht auf Größe, Rasse oder Abstammung
teilnehmen. Jeder Hund muss eindeutig identifizierbar sein. Die Identitätskontrolle
wird vor jeder Prüfung durch den amtierenden Richter durchgeführt.
Das Mindestalter des Hundes
beträgt 12 Monate für den Eignungstest und 15 Monate für die Abschlussprüfung
und der HF muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
a)
Prüfungsvoraussetzungen
Voraussetzung
zur Teilnahme an einer Prüfung ist ein bestandener Eignungstest und eine
bestandene BH-Prüfung, eine gleichwertige oder höhere Prüfung.
Weiters ist vor
Beginn der Ausbildung vorzuweisen:
- Gesundheitszeugnis
des Hundes nach einer Checkliste der jeweiligen VK
- Gültiger Impfpass
- Nachweis der
Mitgliedschaft in einer VK des ÖKV
- Gültige Haftpflichtversicherung
mit Polizzen-Nummer
- Leistungsheft
b)
THT – Abschlussprüfung
Bestandene BGH
1, eine gleichwertige oder höhere Prüfung
Ausländische
Prüfungen werden anerkannt, wenn die Leistungsanforderungen der Österreichischen
Prüfungsordnung, vor allem im Hinblick auf die Überprüfung der Wesenseigenschaften,
entsprechen und die Prüfung in einem Mitgliedsverband der FCI abgelegt
wurde.
- Bestandener
Eignungstest
- Zulassungsbestätigung
zur Prüfung durch einen Trainer
- Vorlage einer
Bestätigung über theoretische Ausbildung
Prüfungsaufbau
Gehorsamsprüfung
BH, gleichwertig
oder höher in einer VK des ÖKV
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Eignungstest
Durchgeführt
von 1 THT-Richter und der jeweilige THT Trainer
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THT-Ausbildung
Erfolgt
durch den geprüften THT- Trainer nach den Vorgaben der VK-THT- Kommission
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THT- Abschlussprüfung
Die Abnahme erfolgt durch
2 ÖKV- THT Richter, (mindestens zwei (2) Personen)
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THT - Teams welche die
Prüfung nicht innerhalb des ÖKV absolviert haben, können
nach einer positiven Jahresüberprüfung und nach einer zusätzlichen
Einsatzüberprüfung, welche von einem THT-Richter abgenommen werden,
übernommen werden.
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THT – Jahresüberprüfung
Durchgeführt
von 2 ÖKV-THT-Richtern
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Pro Tag dürfen
von zwei Richtern maximal 12 Hunde geprüft werden.
Jede beliebige
Aufgabe kann auf Verlangen eines THT –Richters wiederholt werden.
Urkunden und Einsatzausweis
Jedem Team wird
für die erfolgreiche Teilnahme an Ausbildungs- und Fortbildungsseminaren
zur Bestätigung eine Urkunde ausgestellt.
Nach erfolgreich absolvierter
THT – Abschlussprüfung erhält jedes Team einen Einsatzausweis mit Foto
des Hundeführers und die Identitätsdaten des Hundes ausgehändigt. Die
amtierenden Richter können Einschränkungen im Einsatzbereich aussprechen,
dies bedeutet, dass der Hund nur für genau definierte Einsatzbereiche
zugelassen wird. Diese werden im Ausweis vermerkt. Ebenso können die
THT Richter 2 überwachte Einsätze vor Ausgabe des Ausweises verlangen.
In diesen Ausweis
werden alle weiteren Fortbildungsseminare und Jahresüberprüfungen eingetragen.
Der Ausweis enthält eine Nummer, ist nicht übertragbar und hat nur für
das geprüfte Team Gültigkeit.
Die Einsatzberechtigung
gilt nur bis zur nächsten Jahresüberprüfung, maximal 15 Monate.
Prüfungsteilnehmer
Die Prüfungsteilnehmer müssen
den Meldeschluss zur Prüfung einhalten. Mit Abgabe der schriftlichen
Meldung verpflichten sich die Teilnehmer zur Zahlung der Prüfungsgebühr.
Sollte ein Teilnehmer
aus irgendwelchen Gründen am Erscheinen verhindert sein, muss er dies
unverzüglich dem PL mitteilen.
Die Teilnehmer
müssen den Anweisungen der THT-Richter Folge leisten.
THT – Kommissionen und Bewerter
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THT – Richter
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Personen
die vom ÖKV-Vorstand zum Richter nach absolvierter Ausbildung und
abgelegter Richterprüfung ernannt werden.
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THT – Eignungsprüfung
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erfolgt durch die THT
–PK der jeweiligen VK, diese besteht aus min. 1 ÖKV-THT –Richter
und 1 THT-Trainer
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THT - Abschlussprüfung
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erfolgt durch 2 ÖKV-THT-Richter
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THT - Jahresüberprüfung
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erfolgt
durch 2 ÖKV-THT-Richter
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Es ist zwingend
vorgeschrieben, dass einzelne Übungen in geschlossenen Räumen, möglichst
mit unterschiedlichen Böden, abgeprüft werden. Dies gilt für alle Prüfungsstufen.
THT – Eignungtest
Bevor ein Team
zur Ausbildung zugelassen wird, muss sich dieses einem Eignungstest unterziehen.
Beim Eignungstest sind folgende Eigenschaften abzuprüfen:
- Gegenseitige Bindung
- Unbefangenheit und Belastbarkeit
- Sozialverträglichkeit
- Gehorsam
- Reizschwelle, Aggressivität, Ängstlichkeit
- Motivierbarkeit
- Verhalten in verschiedenen Situationen in Verbindung mit Geräten
und gegenüber Fremdpersonen
Die Bewertung
erfolgt mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
I. EIGNUNGSTEST
Die
Eignungsprüfung kann auch an neutralen Plätzen und Gebäuden, wie Sportplätze
usw., stattfinden, jedoch nicht in Institutionen, da den zu prüfenden
Teams
alle Voraussetzungen dafür fehlen und erst für die THT – Eignung überprüft
werden müssen.
1.
Folgende Fakten werden überprüft:
- Identitätskontrolle
- Gegenseitige
Beziehung, Bindung ( Harmonie zwischen HF + H )
- Unbefangenheit,
Wesen ( Verhalten dem Umfeld gegenüber, Aggressivität / Ängstlichkeit
usw. ) und Belastbarkeit des H und des HF ( Stresssituation usw. )
- Sozialverträglichkeit
- Reizschwelle
(niedere / mittlere / hohe)
- Gehorsam
und Veranlagungen
- Motivierbarkeit
- Verhalten
in verschiedenen Situationen, mit Geräten und mit Fremdpersonen
2.
Ablauf des THT-Eignungstests
Vor Beginn des Tests sind die
Prüfungsunterlagen dem PL auszuhändigen, der diese
der PK vor Beginn der Prüfung vorlegt.
Die Kandidaten/innen
sind von der PK vor dem Test zu orientieren und die HF auf
ihr Verhalten während der Prüfung hinzuweisen.
Übung 1: Vorstellen
und Begrüßen ( wird im Freien ausgeführt ).
HF führt den H links oder rechts bei Fuß, an
loser Leine. Eine Menschengruppe, mindest zwei Fremdpersonen, die miteinander
laut sprechen, die Arme bewegen, kommen dem Team entgegen. Die Fremdpersonen
begrüßen den HF, der HF stellt sich und seinen H vor. Die Fremdpersonen
streicheln den H, besonders im Bereich des Kopfes. Der H soll sich ruhig
und unbefangen verhalten, soll die Kommissionsmitglieder nicht anspringen
oder belästigen und soll vom HF immer an loser Leine gehalten werden.
Ein Kommissionsmitglied führt die Identitätskontrolle durch, H darf sitzen
oder stehen. Bei H die bellen, knurren, sich aggressiv zeigen, ängstlich
oder im Stress sind, wird die Prüfung sofort abgebrochen. Je nach Umständen
kann die Überprüfung, mit Einverständnis der Kommission, nochmals durchgeführt
werden.
Übung 2: Abtasten,
Umarmen des Hundes sowie Anfassen und kurzes Berühren des Fanges.
Diese Übung findet in einem kleinen Raum statt
Der HF übergibt dem Prüfer
den H an der Leine. Der HF steht ca. 2 m daneben, bleibt ruhig und beobachtet
die Überprüfung. Der H steht während der Überprüfung
auf dem Boden ( auch kleine Hunde nicht auf einem Tisch oder dergleichen
), der Prüfer kniet neben dem Hund.
Der Prüfer tastet den ganzen
Körper des Hundes ab. Es darf dabei keine Hast aufkommen. Bewegen der
Zehen, der Rute, abwechselnd werden die Beine des H leicht angehoben.
Heben der Lefzen, kurzes Anfassen und festhalten der Schnauze, berühren
und anschauen der Ohren.
Nach der Umarmung wird der
H gelobt, gestreichelt und kurz bewegt. Mit einem Hundestriegel wird dem
H über den Rücken und die Flanken gefahren. Bei dieser Überprüfung wird
auch darauf geachtet ob der Hund gepflegt ist.
Diese Übung ist vom Prüfenden
vorsichtig auszuführen, der H darf nicht aggressiv oder ängstlich reagieren
und sollte nicht in Stress versetzt werden.
Nach dieser Überprüfung übergibt
der Prüfer den H dem HF, welcher seinen H beim Weggehen lobt.
Übung 3: Motivieren,
loben, spielen, ev. Trick zeigen, abrufen.
Der HF motiviert den H zum
Spielen mit frei gewählten Gegenständen. Der
H muss sich frei fühlen, darf nicht unter Druck des HF sein. Der HF kann
freiwillige kleine Tricks zeigen. Der H soll sich vom HF entfernen und
jederzeit unter Kontrolle des HF sein. Auf
ein Zeichen des Prüfers soll der HF seinen H abrufen und sollte zum Hundeführer
kommen.
Eine Fremdperson motiviert
den H zum Spielen, der H sollte sich aktiv zeigen ohne übermütig oder
aggressiv zu werden. Der
HF soll aktiv an dieser Aktion mitmachen um die Beziehung HF – H zu veranschaulichen.
Übung 4: Verhalten
und Reaktion zu anderen Hunden.
a. Gegenseitiges
Begrüßen von HF und H mindestens 3x mit anderen Teams;
Die HF gehen
mit ihren angeleinten H aufeinander zu, begrüßen sich, geben einander
die Hand, sprechen maximal 15-20 Sek. miteinander, verabschieden sich
wieder mit einem Händedruck und gehen zum Ausgangspunkt zurück. Die H
werden dabei an loser Leine geführt und müssen vom HF immer beobachtet
werden und unter Kontrolle sein. Die Hunde dürfen stehen, sitzen oder
Platz machen.
H dürfen nicht
aggressiv oder ängstlich sein, dürfen nicht Knurren oder Kläffen. H dürfen
gelobt und gestreichelt werden.
b. HF
bewegen sich mit angeleintem H innerhalb der Gruppe;
Die HF gehen aufeinander zu,
sprechen kurz, gehen auseinander und kreuzen sich. Die Leine ist locker
zu halten. Der H kann links oder rechts geführt werden und darf immer
wieder gelobt werden. Der Prüfer gibt laufend Informationen um die Teams
objektiv beurteilen zu können. Dauer der Übung maximal 1 Min. je H. Die
H dürfen keine Anzeichen zum Raufen geben, nicht bellen, keine Angst
oder Stress zeigen. Die HF sollen diese Übung locker zeigen.
Übung 5: Ungewohnte Geräusche und Bewegungsmuster:
Der HF kommt mit dem angeleinten
H der Prüfungskommission entgegen. Sie begrüßen sich kurz. Die Prüfer
umkreisen das Team, sie lassen etwas Schepperndes fallen, nehmen es wieder
auf. Es sollten 2-3 verschiedene Geräuscharten sein. Der H soll sich nicht
nachhaltig beeindruckt, noch aggressiv zeigen. Er darf sich jedoch mit
den Gegenständen die am Boden liegen friedlich, spielerisch befassen.
Die Prüfer müssen jederzeit die Gegenstände aufheben können ohne dass
der H sie bewacht oder verteidigt.
Der HF kann jeder Zeit Kommandos
geben.
Übung 6: Begegnung mit einer Personengruppe mit Rollstuhl und Krücken:
Der HF geht mit
seinem H an loser Leine in die Personengruppe von 3-4 Personen die sich
frei bewegen. Darunter ist eine Person die sich im Rollstuhl fortbewegt
und eine Person geht an zwei Krücken. Der HF nimmt Kontakt mit den Leuten
auf. Die Person mit den Krücken begegnet dem Team und spricht mit dem
Hundeführer.
Die sich frei
bewegenden Personen nehmen auch Kontakt mit dem Team auf.
Der H soll sich
ruhig und sicher zeigen, darf nicht knurren, kläffen oder sich nachhaltig
beeindruckt zeigen.
Bei Überforderung
des H oder des HF soll die Übung abgebrochen werden.
Übung 7: Gesamteindruck
des Teams:
- Treten HF und H als Team auf
?
- Ist eine Harmonie ( Verbundenheit
) zwischen HF und H vorhanden?
- Sucht der
H Kontakt zum HF?
- In welcher Verfassung wird der H vorgeführt?
- Ist der H gepflegt?
- Ist der HF der Situation entsprechend
gekleidet?
- Mit welcher
Ausrüstung präsentiert sich das Team?
II. THT – ABSCHLUSSPRÜFUNG
Schriftliche
und/oder mündliche Prüfung des HF über das in der Ausbildung erworbene
Wissen.
Praktische Übungen:
Übung 1: Gesamteindruck
des Teams
Übung 2: Begrüßung
einer Fremdperson und Reaktion auf einen fremden Hund
Übung 3: Streicheln
und Umarmen
Übung 4: Ungewohnte
Bewegungsmuster
Übung 5: Umgang mit
stark bewegungseingeschränkten Personen
Übung 6: Absetzen
und Ablegen mit Herankommen
Übung 7: Überwachte
Vereinsamung
Übung 8: Handling
des Hundes durch eine Fremdperson
Übung 9: Umgang mit
Rollstuhl-Benützern
Übung 10: Personengruppe
Übung 11: Freifolge
Übung 12: Fremdspielen
mit Abrufen
Übung 13: Spiele mit
dem Hund
Die Reihenfolge
der einzelnen Aufgaben kann individuell gestaltet werden.
Abschlussprüfung
für Therapiehunde
Bei allen diesen
Prüfungsaufgaben ist es besonders wichtig, dass Hund und HF ein Team sind.
Das heißt, der Hund muss seinem HF absolutes Vertrauen entgegenbringen.
Der HF muss wissen, was er seinem Hund zumuten möchte bzw. kann und in
der Lage sein, ihn jederzeit richtig einzuschätzen. Der HF muss die jeweilige
Situation richtig beurteilen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen
ergreifen.
Übung 1.
Gesamteindruck des Teams
Der Hund muss
gepflegt und in guter Verfassung sein. Ebenso wie Leine und Halsband (kein
Kettenhalsband und kein Zughalsband ohne Sperre). Der HF sollte der Situation
entsprechend zweckmäßig gekleidet sein.
Das Team wird während der gesamten
Prüfung beobachtet und sein Verhalten gegenüber anderen Personen und
Teilnehmern mit ihren Hunden beurteilt. Dies gilt auch während des Wartens
und in der Vorbereitungsphase.
Übung 2.
Begrüßung einer Fremdperson und Reaktion auf einen fremden Hund
(mit Leine)
a) Der PH oder der
PL kommt mit Krücken oder mit einer Gehhilfe auf den Hund und den HF zu
und begrüßt letzteren auf freundliche, aber etwas unbeholfene Art. Er
zeigt mit einer Krücke auf den Hund. Der Hund darf nicht nach der Krücke
schnappen oder sich ängstlich zeigen. Sonst wird der Hund nicht
beachtet. Der Hund darf sitzen, stehen oder liegen, darf aber seinen Platz
neben dem HF nicht verlassen. Der HF darf seinem Hund HZ und SZ zum Bleiben
geben.
b) Das zu prüfende Team
bleibt im Raum und ein anderes Team mit einem ruhigen, fremden Hund betritt
diesen. Die beiden HF begrüßen sich kurz und das 2. Team verlässt den
Raum wieder. Der zu prüfende Hund muss ruhig bei seinem HF bleiben. Er
darf nicht mehr als ein leichtes Interesse an dem anderen Team zeigen.
Bellen, Hochspringen oder Zeichen von Aggression oder Ängstlichkeit sind
nicht gestattet. Der HF kann seinem Hund HZ und SZ geben.
Dieser Test zeigt,
dass eine freundliche Fremdperson sich jederzeit dem Team in einer alltäglichen
Situation nähern kann.
Übung 3.
Streicheln und Umarmen (ohne Leine)
Der Hund sitzt
beim HF. Mehrere PH kommen zum Team und beginnen den Hund überschwänglich
zu streicheln und zu berühren, einer umarmt den Hund. Dabei sollte der
Hund möglichst ruhig bleiben und gelassen auf die oft ungeschickten Berührungen
reagieren. Er darf zurückweichen, aber keine übertriebenen Abwehrreaktionen
oder gar Aggression zeigen.
Dieser Test zeigt,
ob der Hund überschwängliches Liebkosen und Streicheln erlaubt. Der HF
muss in der Lage sein, die Situation richtig einzuschätzen und gegebenenfalls
rechtzeitig abzubrechen, um so zu zeigen, dass er in die Lage jederzeit
kontrollieren kann
Übung 4.
Ungewohnte Bewegungsmuster (ohne Leine)
Das Team befindet
sich in einem Raum. Der PL oder PH kommt hinkend oder wild gestikulierend
herein. Dabei kann er auch unartikulierte Laute ausstoßen. Er setzt sich
zum Hund und beginnt ihn mit Ellbogen, Kopf und Füßen (ohne Schuhe) zu
berühren. Dabei werden seine Berührungen immer heftiger. Der HF muss die
Situation rechtzeitig beenden.
Dieser Test zeigt,
dass der Hund auch mit ungewöhnlichen Berührungen umgehen kann. Er hat
Vertrauen zu seinem HF, der seinen Hund kennt und weiß, wann er eingreifen
muss.
Übung 5.
Umgang mit stark bewegungseingeschränkten Personen (ohne Leine)
Der PL oder ein PH liegt auf
einer Decke am Boden und der HF lässt seinen Hund dazulegen. Der Hund
lässt sich vom PL oder PH berühren, streicheln und auch füttern. Er bleibt
ruhig und gelassen liegen, und zeigt keine Berührungsängste. Er zieht
sich erst auf Anweisung des HF zurück
Dieser Test zeigt,
dass der Hund auch mit stark bewegungseingeschränkten oder am Boden liegenden
Personen umgehen kann.
Übung 6.
Absetzen und Ablegen mit Herankommen (ohne Leine)
Der HF setzt
seinen Hund ab, geht weiter, holt einen Gegenstand, übergibt diesen dem
PL und kehrt zu seinem Hund zurück. Der Hund muss ruhig sitzen bleiben,
bis sein HF wieder bei ihm ist.
Anschließend legt er seinen
Hund ab und entfernt sich wieder einige Schritte von ihm, hält an und
dreht sich zu seinem Hund um. Der PL steigt über den abgelegten Hund und
wieder zurück, ohne ihn dabei zu berühren. Auf Anweisung des PL ruft der
HF seinen Hund zu sich. Der Hund muss direkt zu seinem HF kommen und ruhig
beim HF bleiben. Während der PL über den Hund steigt, muss dieser ruhig
und unbeeindruckt liegen bleiben.
Danach lässt
der HF seinen Hund frei im Raum laufen. Auf Anweisung des PL ruft er seinen
Hund zu sich. Wieder muss der Hund direkt zu seinem HF kommen und sich
ruhig anleinen lassen.
Es sind neben
den HZ auch SZ erlaubt.
Dieser Test zeigt,
dass der Hund gehorsam ist. (BGH1)
Übung 7.
Überwachte Vereinsamung (mit Leine)
Der Hund wird
an der Leine vom HF an den PL übergeben. Gegebene HZ („steh“, „sitz“ oder
„platz“) müssen eingehalten werden. Bei einem HZ „bleib“ darf der Hund
sitzen, liegen oder stehen bzw. die Position wechseln, aber seinen Platz
nicht verlassen.
Der Hund darf
nicht wiederholt bellen, fortgesetzt winseln, an der Leine zerren, am
PL hochspringen oder sonstige Anzeichen von Angst oder Aggression zeigen.
Auch wenn der HF zurückkommt, muss der Hund ruhig beim PL bleiben. Der
HF kann sowohl beim Weggehen als auch beim Zurückkommen HZ und SZ geben.
Dieser Test zeigt,
dass der Hund es hinnimmt, auch einmal für kurze Zeit von seinem HF getrennt
zu sein.
Übung 8.
Handling des Hundes durch eine
Fremdperson (ohne Leine)
Der PL oder ein PH begutachtet
den Hund. Er bürstet ihn, berührt ihn auch an den Ohren, am Bauch und
an der Rute und hebt kurz eine Pfote. Anschließend übernimmt der PL oder
der PH den Hund, leint ihn an und führt ihn im Raum herum. Zuletzt gibt
er dem Hund zur Belohnung Futter. Der HF kann mitgehen, muss aber nicht.
Beim Füttern achtet der PL oder der PH besonders darauf, dass der Hund
das Futter manierlich nimmt.
Der Hund darf
weder Angst noch Aggressivität zeigen. Der HF soll selbständig, wenn nötig,
auf die Eigenheiten seines Hundes hinweisen und gegebenenfalls seinem
Hund verbal helfen.
Dieser Test zeigt,
dass der Hund es gelassen hinnimmt von einer fremden Person gebürstet
und geführt zu werden.
Übung 9.
Umgang mit Rollstuhl-Benützern (ohne Leine)
Ein Rollstuhlfahrer
kommt in den Raum. Kleine Hunde können dem Rollstuhlfahrer auf den Schoß
gesetzt werden. Große Hunde sollen auf Anweisung des HF die Vorderpfoten
auf den Schoß des PH legen und sich so streicheln und berühren lassen.
Der Hund darf erst auf Aufforderung des HF hochspringen. Er muss dabei
ruhig bleiben und sich vom PH streicheln lassen. Anschließend wird der
Hund in der jeweiligen Position vom Rollstuhlbenützer gefüttert. Der Hund
muss dabei abwarten bis er das Futter bekommt, nicht danach schnappen
oder den PH gar bedrängen.
Auch hier muss
der HF in der Lage sein, rechtzeitig einzugreifen.
Dieser Test zeigt, ob der HF
die „Rollstuhletikette“ beherrscht und beachtet. Er muss sich versichern
ob der Rollstuhlbenützer überhaupt so engen Körperkontakt mit dem Hund
haben will und wenn ja, muss der HF dem PH min. ein (1) Handtuch zum
Schutz auf den Schoß legen.
Übung 10.
Personengruppe (mit Leine)
Die Personengruppe
besteht aus min. 4 PH wovon eine Person im Rollstuhl sitzt und eine Wurstsemmel
in der Hand hält. Ebenso können Kinder in der Personengruppe mitgehen
und etwas essen. Eine Person kann auch einen ruhigen Hund an der Leine
mitführen. Diese Personen bewegen sich zwanglos und unterhalten sich.
Das Prüfungsteam geht um und durch die Gruppe. Eine Person lässt z.B.
einen Krückstock hinter dem Hund fallen, eine andere klatscht in die Hände
oder schreit kurz auf. (Praxisbezogener Lärm).
Der Hund darf
Interesse an den Personen und am Rollstuhl zeigen. Er muss aber ruhig
mit seinem HF weitergehen. Auf das Geräusch der fallenden Krücke etc.
darf der Hund nur leicht reagieren. Der Hund darf die Semmel nicht aus
der Hand des Rollstuhlfahrers nehmen. Dazu muss der HF gegebenenfalls
rechtzeitig eingreifen. Der Hund darf nicht bellen oder an Personen hochspringen.
Er darf kein aggressives oder ängstliches Verhalten weder gegenüber den
Personen noch gegenüber dem fremden Hund zeigen.
Dieser Test zeigt,
dass der Hund sich im Fußgängerverkehr manierlich benimmt und das Team
in der Lage ist, auch unerwartete Begegnungen und Situationen zu meistern.
Übung 11.
Freifolge (ohne Leine)
Der Hund folgt
seinem HF frei bei Fuß. Der PL kann einen ausgesteckten, kurzen Parcours
verwenden oder seine Anweisungen direkt erteilen, die er vorher mit der
THT – PK abgesprochen hat. Das Gangschema muss mindestens eine Rechtswendung,
eine Linkswendung, einmal Anhalten und eine Kehrtwendung enthalten. Der
Hund muss nicht exakt bei Fuß gehen, seinem HF aber aufmerksam folgen.
Mehrfache HZ und SZ sind erlaubt.
Dieser Test zeigt,
dass der HF seinen Hund auch ohne Leine unter Kontrolle hat.
Übung 12.
Spiele mit dem Hund (ohne Leine)
Der HF gibt bekannt,
welche Spiele oder Übungen (Gegenstände apportieren, suchen, Pfote geben
oder bellen etc.) sein Hund gerne macht. Er muss den PL und einen PH in
ein Spiel mit dem Hund integrieren.
Dieser Test zeigt,
ob der HF genügend Eigenkreativität besitzt um auch solche Aufgaben
zu lösen.
Übung 13.
Fremdspielen mit Abrufen (ohne Leine)
Der PL spielt
kurz und intensiv mit dem Hund. Der Hund muss sich aus kurzer Entfernung
abrufen lassen und zu seinem HF zurückkehren. Mehrfach HZ und ablenken
sind erlaubt.
Dieser Test zeigt,
dass der Hund jederzeit unter Kontrolle seines HF ist und auch manierlich
mit Fremden spielen kann.
III. THT – JAHRESÜBERPRÜFUNG (THT – JP)
Diese Überprüfung ist für den
THT - Einsatz bindend vorgeschrieben.
Überprüft wird:
- Getätigte Einsätze
- Gehorsam
- Unbefangenheit und Belastbarkeit
- Impfpass
- Gesundheitszeugnis
- Allgemeinzustand des Teams
Die bestandene
Jahresüberprüfung wird vom amtierenden Richter im Ausweis eingetragen.
Jene THT die sich dieser Überprüfung nicht stellen, verlieren ihre Einsatzberechtigung
so lange, bis sie sich dieser Überprüfung unterzogen haben. Weiters hat
diese Jahresüberprüfung nur Gültigkeit, wenn dasselbe Team, welches die
Prüfung absolviert hat, antritt. Ein geprüfter Therapiehund mit einem
anderen HF oder umgekehrt, ist nicht gestattet. Die Beurteilung der THT
ist endgültig.
Diese Überprüfung
schließt die Eigenverantwortung des HF für seinen Hund während eines THT
Einsatzes nicht aus.
Diese Prüfung
kann entweder in einem Institut oder auf einem Freigelände mit den erforderlichen
Voraussetzungen stattfinden.
Diese jährliche
Überprüfung ist für den Einsatz bindend vorgeschrieben und muss innerhalb
von 15 Monaten erfolgen. Jene THT die sich dieser Prüfung nicht stellen,
verlieren ihre Einsatzberechtigung so lange, bis sie sich dieser Überprüfung
unterzogen haben. Verhinderung wegen Krankheit oder anderer Gründe ist
kein Entschuldigungsgrund.
Es werden Österreichweit
jährlich mindestens drei Termine angeboten.
Weiters hat diese
Jahresüberprüfung nur Gültigkeit, wenn dasselbe Team, welches die THT
– Abschlussprüfung absolviert hat, antritt. Ein geprüfter TH mit einem
anderen Führer oder umgekehrt, ist nicht gestattet.
- Folgende Fakten werden überprüft:
- Überprüfung
der Eintragungen im Einsatzausweis ( Einsätze, Fortbildung, Prüfungen,
tierärztliche Bestätigung über den jährlich vorgeschriebenen Gesundheitstest
und Gesundheitszustand des Hundes sowie des Impfpasses Das tierärztliche
Attest darf nicht älter als 4 Wochen sein.
- Gehorsam
- Einsatzfähigkeit
- Unbefangenheit
und Belastbarkeit
- Allgemeinzustand
des Teams
- Ablauf einer THT – Jahresüberprüfung:
- Die HF melden sich zur jeweiligen Jahresüberprüfung in der jeweiligen
VK beim zuständigen Referenten an
- Vor Beginn
der Prüfung sind die Prüfungsunterlagen dem Prüfungsleiter auszuhändigen
- Überprüfung
des Gehorsam wie bei THT – Abschlussprüfung
- Team Überprüfung
( Unbefangenheit und Belastbarkeit ) wie bei THT – Abschlussprüfung
- Der HF wird
noch einer mündlichen Befragung unterzogen ( Erfahrung im Einsatz)
- Die Prüfungsunterlagen
werden überprüft und die Einsatzfähigkeit, auf Grund des Prüfungsergebnisses,
für ein weiteres Jahr bestätigt oder aberkannt
- Bei der Jahresüberprüfung
steht es dem amtierenden Richter frei, entweder die gesamten Prüfungsteile
oder nur einzelne Übungen – auch in unterschiedlicher Reihenfolge –
zu verlangen.
Diese Überprüfung
schließt die Eigenverantwortung des HF für seinen H während eines THT
Einsatzes nicht aus.
Der HF darf nur
diese THT - Einsätze tätigen für welche er von der PK zugelassen wurde
Außerordentliche Überprüfung
Wird ein Hund
auffällig, so kann dem Team vom Leistungsreferenten des ÖKVs mit sofortiger
Wirkung die Einsatzfähigkeit aberkannt werden. Der Hundeführer verpflichtet
sich, nach Aufforderung den Ausweis unverzüglich an den ÖKV zu senden.
Durch den ÖKV wird dann eine außerordentliche Prüfung angesetzt. Das Team
wird dann einer kommissionellen Überprüfung unterzogen, wobei die Kommission
vom ÖKV bestellt wird und ein Verantwortlicher der VK in der Kommission
vertreten ist.
Besondere Bestimmungen
Hitzige Hündinnen sind aus
hygienischen Gründen von der Prüfung ausgeschlossen, wenn die Prüfung
in öffentlichen Instituten stattfindet, ansonsten sind die Hündinnen am
Ende der Prüfung vorzuführen.
Kranke, ansteckungsverdächtige
oder verletzte Hunde, ebenso wie trächtige oder säugende Hündinnen sind
von den Prüfungen ausgeschlossen.
Bewertung
Die Prüfung muss
von allen Teilnehmern in allen einzelnen Aufgabenbereichen positiv gelöst
werden. Über das Prüfungsergebnis müssen die Richter entscheiden und ihre
Entscheidung begründen und eventuelle Einschränkungen im THT – Ausweis
vermerken.
Es dürfen Hunde und Personen
nicht bewertet werden, die mit Richtern in häuslicher Gemeinschaft leben,
oder Hunde, die während der letzten sechs Monate in ihrem Eigentum standen.
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